Die rechtliche Bezeichnung lautet (zusätzliche) Betreuungskraft.
Alle anderen Bezeichnungen beziehen sich in der Regel auf die nähere Kennzeichnung der Aufgabenfelder, die im konkreten Fall von den Betreuungskräften in den Seniorenzentren wahrgenommen werden und können insoweit auch von Einrichtung zu Einrichtung variieren.
Als Präsenzkraft werden Helferinnen und Helfer in der Pflege benannt, die ohne gesetzlich geregelte Ausbildung in der Pflege und Versorgung besonders bei Langzeitkranken eingesetzt werden.