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Kurse Fort-Bildung Pflege

Die Kurse sind für Pflege-Fachkräfte.
Pflege-Fachkräfte müssen jedes Jahr eine Fort-Bildung in Erste Hilfe machen.
In den Kursen geht es vor allem um Lebens-Rettung.
Und um Verletzungen und Notfälle, die oft in der Pflege passieren.
Der Kurs dauert 4 Unterrichts-Stunden.
Die Unterrichtsstunden dauern 45 Minuten.

Themen und Anwendung

Die Pflege-Fachkraft kann nach dem Kurs

  • Erklären, was Pfleger beachten müssen.
  • Notfälle einschätzen.
  • Bessere Notrufe machen.
  • Bewusstsein und Atmung prüfen.
  •  Stabile Seitenlage machen.
  • Bei Schlaganfall und Herzinfarkt Erste Hilfe leisten.
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung machen.
  • Helfen wenn jemand etwas verschluckt hat.

Fortbildungsverpflichtung für Pflegefachkräfte

Pflege-Fachkräfte müssen jedes Jahr 8 Fortbildungs-Stunden machen.
Wer nur halb-tags arbeitet, muss 4 Fortbildungs-Stunden machen.
Das ist in einem Gesetz festgelegt.
Es wird überprüft, ob Pflege-Fachkräfte die Kurse machen.
Die Prüfung macht der medizinische Dienst der Kranken-Kassen (MDK).

Abschluss / Zertifikat

Die Module des theoretischen Unterrichts enden jeweils mit einem Test, das Praktikum mit einem Abschluss-gespräch. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie nach dem Modul 2 das Zertifikat „Helfer in der Pflege“ und nach dem Modul 3 das Zertifikat „Zusätzliche Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c SGB XI“ und das Zertifikat „Alltagsbegleiter im Pflegeheim“.

Ausbildungsdauer / Beginntermine

Die Teilzeitform und die Wahl zwischen verschiedenen Durchführungszeiten gestatten Ihnen, diese berufliche Qualifizierung mit der Erziehung Ihrer Kinder oder einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis zu vereinbaren.

16 Wochen in Teilzeitform, wahlweise in einem

Vormittagskurs von 8:45 – 12:00 Uhr:

Abendkurs von 17:30 – 20:45 Uhr:

Hier finden Sie unsere aktuellen Termine und melden Sie sich bequem online an.

Verkürzte Ausbildung

Die Modulare Ausbildung ermöglicht es, dass Sie, wenn gewünscht, nur an der Qualifikation „Helfer in der Pflege“ (Hier weitere Infos zum Helfer in der Pflege) teilnehmen, oder wenn die geforderten Voraussetzungen erfüllt, sind nur am Modul 3 der Qualifizierung „Aufbaumodul zur Qualifikation zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim nach §§43b, 53c SGB XI“. (Hier weitere Infos zum Aufbaumodul).

Wo kann ich arbeiten?

Mit den erlangten drei Qualifikationen können sie in folgenden Arbeitsbereichen mitwirken:

Helfer in der Pflege

  • Im Tages- oder Nachtdienst einer stationären Pflegeeinrichtung, Sozialstation oder ambulanten Pflege
  • Betreuung von Kranken oder pflegebedürftigen Menschen in einem Privathaushalt zur Entlastung pflegender Angehöriger
  • Pflege eines Angehörigen oder Nachbarn

zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim

  • stationäre Pflege (Wohngruppen / Hausgemeinschaften) Kurzzeitpflege (Betreuungsprogramme für hilfsbedürftige Menschen)
  • Betreuung im Rahmen der ambulanten Pflege
  • Tagespflege / Tagesbetreuungsangebote
  • geriatrische und gerontopsychiatrische Kliniken

Alltagsbegleiter im Pflegeheim

  • in stationären Senioreneinrichtungen
  • in der Kurzzeitpflege

Zugangsvoraussetzungen

Der Gesetzgeber fordert jedoch neben der gesundheitlichen auch die persönliche Eignung der Personen, die sich für die Qualifikation entscheiden. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Sozialkompetenzen. Hierzu zählen kommunikative Kompetenzen, die Fähigkeit zur Empathie und eine positive Grundeinstellung gegenüber psychisch erkrankten Menschen. Zudem ist ein hohes Maß an Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit und Belastbarkeit erwünscht. Nachweis der gesundheitlichen Eignung.

Download Formblatt: <link file:9020ärztliche-Bescheinigung-Alltagsbegleiter.pdf - download "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Nachweis der gesundheitlichen Eignung</link>.

Mögliche Förderungen

Der DRK-Kreisverband Fulda ist nach AZAV zertifiziert. Liegen die individuellen Voraussetzungen vor, können die Lehrgangsgebühren von der Bundesagentur für Arbeit, den Jobcentern oder anderen Kostenträgern, wie z. B. dem Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD), den Berufsgenossenschaften oder Rentenversicherungsträgern (DRV) übernommen werden.

Weitere Möglichkeiten sind 50% Förderung (max. 500€) durch einen Qualifizierungsscheck bzw. Bildungsprämie. Eine WeGeBau Förderung ist ebenfalls möglich.

Natürlich bieten wir auf Wunsch auch Ratenzahlung an. Sollte in Ihrem individuellen Fall keine der Förderungsmöglichkeiten greifen, dann sprechen Sie uns an. Vielleicht besteht die Möglichkeit zur Kostenerstattung im Falle Ihrer Festanstellung an einem DRK-Haus.

Anmeldung

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir sie gerne über unsere Qualifikation. Sollte diese Ihnen zusagen, können Sie sich gerne dazu anmelden.

Da die Teilnehmerzahl pro Kurs zur Sicherung der Unterrichtsqualität begrenzt ist, bitten wir Sie um eine verbindliche schriftliche Anmeldung.

Hier melden Sie sich bequem online an.

Sie brauchen mehr Informationen? Vereinbaren Sie bitte hier Ihren Beratungstermin

DRK Fulda Aus- und Weiterbildung Tel: 0661 / 90291 – 0

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