Fulda. Interessante und verantwortungsvolle Aufgaben warten nun auf die frisch gebackenen Betreuungsassistenten nach §§ 43 b, 53 c SGB XI (ehemals 87 b), da sie mit ihrer Qualifikation nunmehr in der Lage sind, in Pflegeheimen, in der Tagespflege und im ambulanten Bereich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufzunehmen. Von den 13 Teilnehmerinnen haben bereits 11 eine Arbeitsstelle gefunden.